Zeitweise Entlastung für Pflegende Angehörige
Innerhalb unserer Einrichtung bieten wir die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen an, die sogenannte Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese Möglichkeit kann z. B. in Anspruch genommen werden nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn ein pflegender Angehöriger in den Urlaub fahren möchte oder selbst erkrankt ist.
Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 und nach vorheriger Beantragung die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage im Pflegesatz bis zu einem bestimmten Betrag. Die Investitionskosten im Pflegesatz werden ab Pflegegrad 2 von dem örtlichen Sozialhilfeträger bei Wohnort in NRW gefördert.
Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung müssen privat übernommen werden.
In unseren unterschiedlichen Pflegehäusern verfügen wir über planbare Kurzzeitpflege-Zimmer.
- Sie können Kurzzeitpflege-Aufenthalte entspannt im Voraus planen und buchen
- Wir bieten unseren Kurzzeitpflege-Gästen eine zugewandte fachliche Pflege im Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer sowie verschiedene Betreuungsangebote
- Die Standard-Kurzzeitpflegezimmer sind mit einem Fernseher und einem Telefon ausgestattet.
- Bei wiederholten Kurzzeitpflege-Aufenthalten entfällt das aufwändige Anmeldeprozedere.
… ein Pflegebedürftiger, der bislang zu Hause gepflegt wurde, nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden kann.
… eine bislang alleinlebende ältere Person nach einer Erkrankung oder einem Unfall für eine begrenzte Zeit professionell gepflegt werden muss.
… der Pflegebedarf von zu Hause gepflegten Angehörigen spontan steigt und die Pflegeperson damit überfordert ist.
… die Pflegebedürftigkeit unerwartet auftritt und Zeit benötigt wird, um die Pflege zu Hause zu organisieren.
… die/der Pflegende selbst erkrankt und vorübergehend nicht imstande ist, die Pflege zu leisten.
… die/der Pflegende aufgrund psychischer oder physischer Belastung eine Auszeit benötigt oder in den Urlaub fahren möchte.
… die/der pflegebedürftige Angehörige langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird, aber noch kein Platz gefunden wurde.
… die/der pflegebedürftige Angehörige in einer Einrichtung Probewohnen möchte.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzzeitpflege im Diakoniewerk Weltersbach.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Download / Formulare
Ansprechpartner
Frau Beate Seibold-Walter
Tel: 02174/ 730-722
b.seibold-walter@weltersbach.org