Der Bewohnerin/ dem Bewohner wird der in der jeweiligen Situation erforderliche Hilfe und Unterstützung bei den Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens angeboten. Das geschieht durch teilweise oder vollständige Übernahme der Pflege. Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit.
Ziel ist es, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei die persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, die Lebensgewohnheiten zu berücksichtigen und das Prinzip der Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten. Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität.
Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere den Vorgaben aus den Expertenstandards erbracht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung arbeiten nach einem strukturierten Qualitätsmanagement, welches regelmäßig angepasst wird.
In der Pflege, Versorgung und Betreuung der Bewohner orientieren wir uns an der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“. Die Charta bildet die Leitlinie im pflegerischen und betreuerischen Denken und Handeln und spiegelt sich in der Pflegekonzeption und den einzelnen Pflegeprozessschritten wider.Die Planung der Pflege und Betreuung erfolgt möglichst mit der Bewohnerin/ dem Bewohner und/oder einer Person des Vertrauens gemeinsam.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei der Eingewöhnung in die neue Lebenssituation. Der Nachtdienst ist durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege gewährleistet. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen dem veränderten Bedarf an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass ein anderer Pflegegrad zutrifft, werden wir, mit dem Einverständnis der Bewohnerin/ des Bewohners oder dessen Betreuer bzw. Bevollmächtigten, die zuständige Pflegekasse informieren. Über den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend der Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).