Kurzzeitpflege

Innerhalb unserer Einrichtung bieten wir die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen, die sogenannte Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege an. Diese Möglichkeit kann z. B. dann in Anspruch genommen werden, wenn ein pflegender Angehöriger in Urlaub fahren möchte oder selbst erkrankt ist.

 

Die Pflegekasse übernimmt nach vorheriger Beantragung unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten des Aufenthaltes.

 

Um die Termine planen zu können, setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern in Verbindung.